| |
|
Die EMPIRIX•NET•ONLINE•GBR
(nachfolgend EMPIRIX•NET genannt) stellt dem/der
Teilnehmer(in) (nachfolgend der TN genannt) Leistungen
ausschließlich nach näherer Maßgabe der folgenden
Bedingungen zur Verfügung :
|
| 1 |
Vertragsgegenstand |
| A |
EMPIRIX•NET betreibt Webserver, die dauernd an das
Internet angebunden sind. EMPIRIX•NET stellt dem TN
Plattenspeicher auf Webservern für eigene Zwecke zur
Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten
Informationen können weltweit über das
Computer-KommunikationsNetz Internet (WorldWideWeb)
abgerufen werden. Der TN nutzt das Internet gewerblich
für die Darstellung seines Unternehmens. |
| B |
EMPIRIX•NET nimmt den TN in die Suchdatenbank
MarketReSearchWizard auf, die weltweit ohne Entgelt
abgerufen werden kann. Innerhalb dieser Suchdatenbank
erfolgt die Ausgabe des TN, falls und insoweit die vom
Benutzer eingegebenen Kriterien für den Datensatz des TN
logisch zutreffen. Mit der Ausgabe des TN können weitere
Optionen laut der jeweils gültigen EMPIRIX•NET-Leistungsbeschreibung
verbunden sein. |
| C |
Soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, darf EMPIRIX•NET vertraglich obliegende Leistungen von
fachkundigen Mitarbeitern oder auch Dritten erbringen
lassen.
|
| 2 |
Leistungserbringung Webhosting |
| A |
Soweit der TN am EMPIRIX•NET-Webhosting teilnimmt,
ist er berechtigt, das eigene Unternehmen oder dessen
Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die
Haftung für die Präsentation übernimmt in jedem Fall der
TN. Bei der Gestaltung seiner Seiten ist der TN
hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten
weitgehend frei. EMPIRIX•NET behält sich allerdings vor,
den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den
Webserver übermäßig stark belasten. |
| B |
Interessenten, die über einen
Internet-Zugang verfügen, können die auf dem
Webserver abgelegten Informationen des TN rund um die Uhr abrufen. EMPIRIX•NET
sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von > 97 % im
Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in
denen der Webserver aufgrund von technischen oder
sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von
EMPIRIX•NET liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter
etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. |
| C |
EMPIRIX•NET stellt dem TN einen Zugang zur Verfügung,
mit dem dieser sein Angebot selbst speichern, ändern,
ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protokoll -
FTP). EMPIRIX•NET räumt dem TN hierzu einen
passwortgeschützten Account ein. Der TN verpflichtet
sich, das Passwort streng geheim zu halten und EMPIRIX•NET
unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis
erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt
ist. Für den Inhalt seiner Seiten ist allein der TN
verantwortlich. Er stellt EMPIRIX•NET im Innenverhältnis
von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen
Mängeln des Angebots beruhen, frei. |
| D |
Der TN verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz
keine Inhalte anzubieten, die gegen Gesetz, Sitte oder
Anstand verstoßen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen diese Verpflichtung verspricht er unter Ausschluss
der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe von €5.000-. Außerdem
berechtigt ein Verstoß des TN gegen diese Verpflichtung
EMPIRIX•NET zur außerordentlichen Kündigung. |
| E |
Dem TN wird das Recht eingeräumt, unter der von ihm
gewünschten Internet-Adresse eine einzelne Präsenz bei
EMPIRIX•NET zu unterhalten. Der TN kann weitere
Internet-Adressen so einrichten oder einrichten lassen,
dass bei ihrer Auswahl ebenfalls die bei EMPIRIX•NET
unterhaltene Präsenz abgerufen wird. |
| F |
Dem TN wird dringend geraten, von Daten, die auf dem
Webserver abgelegt werden, immer aktuelle
Sicherheitskopien vorzuhalten. Diese Sicherheitskopien
sollten nicht auf dem Webserver gespeichert werden.
|
| 3 |
Entgelte |
| A |
Für die hier und der allgemeinen
Leistungsbeschreibung näher bezeichneten
Leistungen zahlt der TN die in der jeweils aktuellen Preisliste
ausgewiesenen Preise. |
| B |
Je nach vertraglich getroffener
Vereinbarung sind fällige Beträge entweder
jährlich oder monatlich im Voraus zu entrichten.
Monatliche Vorauszahlungen werden bei TN aus der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich
per Lastschrift eingezogen. Bei ausländischen TN kann
das Entgelt auch per Kreditkarte entrichtet werden.
Soweit Voraussetzungen vorliegen, die den TN zur
außerordentlichen Kündigung berechtigen, werden etwaige
Vorauszahlungen anteilig erstattet. |
| C |
Bei Vertragsverhältnissen, die
vor Aufnahme des Regelbetriebs begründet wurden,
werden Entgelte erst ab Aufnahme des
Regelbetriebs durch EMPIRIX•NET fällig.
EMPIRIX•NET wird dem TN die Aufnahme des Regelbetriebs
hierzu auf schriftlichem oder elektronischem Wege
anzeigen. Ausgenommen sind lediglich solche Entgelte,
die sich ausschließlich auf bereits vor dem Regelbetrieb
aufgenommenes Webhosting beziehen. |
| D |
Die Rechnungen von EMPIRIX•NET sind sofort ohne Abzug
zur Zahlung fällig. Für den Fall, dass der TN seine
Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt,
schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich
Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils aktuellen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder ihrer
Nachfolgerorganisation. Gerät der TN mit der Zahlung des
Entgelts mehr als drei Wochen in Verzug, wird eine
Lastschrift nicht eingelöst oder eine
Einzugsermächtigung widerrufen, so ist EMPIRIX•NET
berechtigt, die Präsenz des TN zu sperren. Für
Rück-Lastschriften hat der TN € 15,-- und für jede
Mahnung € 7,50- zu bezahlen. Als Datum der Zahlung gilt
der Zahlungseingang bei EMPIRIX•NET. Nach Ablauf der
Mahnfrist ist EMPIRIX•NET berechtigt, die
Internet-Präsenz des TN ohne weitere Ankündigung sofort
zu sperren und nach Ablauf von 4 Wochen nach der
Mahnfrist zu löschen. Bei der Sperrung der Präsenz
fallen auch weiterhin die monatlichen Gebühren an, da
die Leistung von EMPIRIX•NET bei ordnungsgemäßer Zahlung
weiter zur Verfügung gestanden hätte. |
| E |
Bei allen vereinbarten Preisen
handelt es sich um Festpreise. Eine
Rückerstattung an den TN ist auch bei
wesentlichem Unterschreiten der in der technischen
Übersicht vorgesehenen Menge ausgeschlossen. |
| F |
EMPIRIX•NET ist im Falle vereinbarter monatlicher /
jährlicher Vorauszahlung berechtigt, die Preise nach
schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6
Wochen zum Ende des jeweiligen Entgeltmonats / -jahres
zu erhöhen. In diesem Fall hat der TN das Recht, den
Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu
kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn
die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung
wesentlich hinausgeht. |
| G |
Sofern der TN am EMPIRIX•NET-Webhosting beteiligt ist
und sein Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden
Monats die vereinbarte Höchstmenge übersteigt, wird
EMPIRIX•NET dies dem TN anzeigen und den Mehrbetrag laut
jeweils aktueller Preisliste in Rechnung stellen. Sollte
der TN das vereinbarte Transfervolumen in drei
aufeinanderfolgenden Monaten mehrfach überschreiten, ist
EMPIRIX•NET berechtigt, ein dem Mittel der
Überschreitung angemessenes Vorausentgelt zu erheben.
Der TN kann nach seiner Wahl von EMPIRIX•NET die
künftige Umstufung in den nächst höheren Tarif
verlangen, wenn ein solcher verfügbar ist. EMPIRIX•NET
ist berechtigt, dem TN für jede notwendige Abrechnung
erhöhten Transfervolumens eine Aufwandpauschale von €
3,75 in Rechnung zu stellen.
|
| 4 |
Vertragsdauer – Kündigung –
Rücktritt |
| A |
Der Vertrag wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen. Er kann bei monatlicher
Vorauszahlung von jedem Vertragsteil mit einer
Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen
Entgeltmonats gekündigt werden. Bei vereinbarter
jährlicher Vorauszahlung beträgt die
Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des
jeweiligen Entgeltjahres. Bei Kündigungen werden
im Tarifplan als solche bezeichnete
Einmalentgelte nicht erstattet. |
| B |
Abweichend vom Absatz a) ist
eine Kündigung des Vertrages bei
Vertragsverhältnissen, die vor Aufnahme des
Regelbetriebs von EMPIRIX•NET begründet wurden, bei
vereinbarter monatlicher / jährlicher Vorauszahlung
erstmals sechs / zwölf Monate nach Aufnahme des
Regelbetriebs zulässig. |
| C |
Das Recht zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund für die Kündigung des
Vertrages durch EMPIRIX•NET gilt
insbesondere ein Verstoß des TN gegen gesetzliche
Verbote, insbesondere die Verletzung straf-, urheber-,
wettbewerbs-, namens- oder datenschutzrechtlicher
Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei
Wochen andauert, die Fortsetzung sonstiger
Vertragsverstöße nach Abmahnung durch EMPIRIX•NET sowie
eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder
technischen Standards im Internet, wenn es für EMPIRIX•NET
dadurch unzumutbar wird, die Leistungen ganz oder
teilweise weiter zu erbringen. |
| D |
Bei Vertragsverhältnissen, die
vor Aufnahme des Regelbetriebs begründet wurden,
steht dem TN ein
Rücktrittsrecht zu, wenn sich die Aufnahme des
Regelbetriebs durch EMPIRIX•NET um mehr als drei Monate
gegenüber einem einzelvertraglich schriftlich
ausdrücklich zugesicherten Datumsangabe zum Start des
Regelbetriebs verzögert.
|
| 5 |
Vertragsende |
| A |
Falls der TN eine
Internet-Domain für sich hat registrieren
lassen, wird EMPIRIX•NET auch nach Vertragsende
hieran keine Rechte geltend machen. Die Domain
bleibt bis zum Ende der vom TN bezahlten Periode
auf diesen angemeldet. Sofern der TN danach
nicht selbst für eine weitergehende Delegierung
sorgt, wird EMPIRIX•NET die Domain freigeben. |
| B |
Sofern dem TN zur Durchführung
des Vertrags von EMPIRIX•NET Programme zur
Verfügung gestellt werden, geschieht dies nur
zur Durchführung des vorliegenden Vertrags. Der
TN erhält lediglich ein ausschließliches
Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags
übertragen. Er ist verpflichtet, die Programme
nebst aller eventuellen Sicherungskopien bei
Vertragsende an EMPIRIX•NET zurückzugeben. Auf
den Rechnern des TN sind die Programme zu
löschen. Der TN darf die Programme nicht an
Dritte weitergeben. Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen vorstehende
Verpflichtungen vereinbaren die Parteien eine
Vertragsstrafe von €2.500,-.
|
| 6 |
Rechte Dritter |
| A |
Der TN versichert ausdrücklich,
dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der
Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach
seinen Informationen für ihn erstellten
Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein
hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht,
insbesondere Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbs-, Straf- und Jugendschutzrecht
verstößt. EMPIRIX•NET behält sich vor, Seiten,
die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer
Speicherung auf dem Server auszunehmen und die
vorgenommene Löschung dem TN unmittelbar
anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn EMPIRIX•NET
von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf
seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil
sie angeblich fremde Rechte verletzen. Es
entsteht für EMPIRIX•NET keine Prüfungspflicht.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. |
| B |
EMPIRIX•NET ist berechtigt,
solche Webseiten, deren Speicherung auf dem
Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von
der Festplatte zu löschen oder in anderer
geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte
auszuschließen. Den TN wird EMPIRIX•NET
unverzüglich von einer solchen Maßnahme
benachrichtigen. Für den Fall, dass der TN den
Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung
von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist,
wird EMPIRIX•NET die betroffenen Webseiten
Dritten wieder verfügbar machen. Von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen
Inhalten einer Webseite des TN beruhen, stellt
der TN EMPIRIX•NET hiermit frei.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
|
| 7 |
Domains |
| A |
Soweit Gegenstand der Leistungen
von EMPIRIX•NET auch die Bereitstellung und/oder
Pflege von Internet-Domains ist, wird EMPIRIX•NET
gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer
anderen Organisation zur Domain-Vergabe
lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge
mit solchen Organisationen wird ausschließlich
der TN berechtigt und verpflichtet. |
| B |
EMPIRIX•NET hat auf die
Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt
keine Gewähr dafür, dass die für den TN
beantragten und delegierten Domains frei von
Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand
haben. Das gilt auch für die unterhalb der
Domain von EMPIRIX•NET vergebenen Subdomains. |
| C |
Bei der Übernahme eines Namens
mit bereits bestehender Internetpräsenz von
einem anderen Provider kann es zu einem
mehrtägigen Ausfall der Internetpräsenz kommen.
Soweit sich dieser Ausfall in technisch
möglichem und vertretbaren Rahmen hält, sind
sämtliche Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen. EMPIRIX•NET haftet darüber
hinaus nur für vorsätzliches und grob
fahrlässiges Handeln. |
| D |
Sollte der TN von dritter Seite
aufgefordert werden, eine Internet-Domain
aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte
verletzt, wird er EMPIRIX•NET hiervon
unverzüglich unterrichten. EMPIRIX•NET ist in
einem solchen Fall berechtigt im Namen des TNs
auf die Internet-Domain zu verzichten, falls der
TN nicht unverzüglich Sicherheit für etwaige
Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe
(mindestens €7.500,-) stellt. Von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf der
unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain
beruhen, stellt der TN EMPIRIX•NET hiermit
ausdrücklich frei. |
| E |
Die Laufzeit der Domains und
somit die Nutzungsberechtigung beträgt
mindestens 1 oder 2 Jahre. Im Falle einer
Kündigung wird deshalb für die
Domainaufwendungen kein Geld zurückerstattet;
der TN bleibt bis zum Ablauf der Mindestzeit
Nutzungsberechtigter.
|
| 8 |
Email und Newsgroups |
| A |
Soweit Gegenstand der Leistungen
von EMPIRIX•NET auch die Vergabe einer oder
mehrerer Email-Adressen ist, gelten die zuvor
dargestellten Regelungen sinngemäß auch für
Email-Adressen, die dem TN zugewiesen wurden.
EMPIRIX•NET behält sich vor, für den TN
eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen,
soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang
auf dem Mailserver von ihm abgerufen werden. Das
Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen
(Nachrichten, die inhaltsgleich an mehrere
Empfänger versandt werden) über den Account des
TN ist untersagt, sofern dabei insgesamt mehr
als 100 Empfänger im Monat angeschrieben werden.
Ebenso ist das Versenden von Nachrichten mit
kommerzieller Werbung ohne Aufforderung durch
den Empfänger nicht gestattet. |
| B |
Soweit Gegenstand der Leistungen
von EMPIRIX•NET auch die Gewährung des Zugangs
zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups)
ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von
öffentlichen Nachrichten nach den betrieblichen
Erfordernissen von EMPIRIX•NET.
|
| 9 |
Datenschutz |
| A |
Der TN ist damit einverstanden,
dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und
andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten
(Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt,
Anzahl und Dauer der Verbindungen,
Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von
EMPIRIX•NET während der Dauer des
Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit
dies zur Erfüllung des Vertragszwecks,
insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich
ist. Mit der Speicherung erklärt er sein
Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten
verarbeitet und nutzt EMPIRIX•NET auch zur
Beratung der TN, zur Werbung, zur Marktforschung
für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung der Telekommunikationsleistungen. Der
TN kann einer solchen Nutzung seiner Daten
schriftlich widersprechen. |
| B |
EMPIRIX•NET verpflichtet sich,
dem TN auf Verlangen jederzeit über den
gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn
betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft
zu erteilen. EMPIRIX•NET wird weder diese Daten
noch den Inhalt privater Nachrichten des TN ohne
dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten.
Dies gilt nur insoweit nicht, als EMPIRIX•NET
gesetzlich verpflichtet ist, Dritten,
insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten
zu offenbaren oder soweit international
anerkannte technische Normen dies vorsehen und
der TN nicht widerspricht. |
| C |
EMPIRIX•NET weist den TN
ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz
für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie
dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der
Technik nicht umfassend gewährleistet werden
kann. Der TN weiß, dass EMPIRIX•NET das auf dem
Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter
Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
TN aus technischer Sicht jederzeit einsehen
kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind
unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt
in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die
Sicherheit der von ihm ins Internet
übermittelten Daten trägt der TN deshalb selbst
Sorge.
|
| 10 |
Haftungsbeschränkung –
Freistellung |
| A |
EMPIRIX•NET haftet für Schäden,
die von ihm oder Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
wurden. Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen
einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden
der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare
Schäden und der Höhe nach auf €5.000,-
beschränkt. Im übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen. |
| B |
Der TN verpflichtet sich,
EMPIRIX•NET im Innenverhältnis (zwischen EMPIRIX•NET
und TN) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen
des TN oder inhaltlichen Fehlern der von diesem
zur Verfügung gestellten Informationen beruhen.
Dies gilt insbesondere für Urheber-,
Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
|
| 11 |
Anwendbares Recht – sonstige
Regelungen |
| A |
Der Vertrag unterliegt deutschem
Recht. Sofern der TN Vollkaufmann ist, sind die
für den Sitz von EMPIRIX•NET örtlich zuständigen
Gerichte ausschließlich zuständig. EMPIRIX•NET
kann Klagen gegen den TN auch an dessen Wohn-
oder Geschäftssitz erheben. |
| B |
Änderungen oder Ergänzungen
dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie
schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für
eine Änderung dieser Schriftformklausel. |
| C |
Alle Erklärungen von EMPIRIX•NET
können auf elektronischem Weg an den TN
gerichtet werden. Dies gilt auch für
Abrechnungen im Rahmen des
Vertragsverhältnisses. |
| D |
Der TN kann mit Forderungen
gegenüber EMPIRIX•NET nur aufrechnen, wenn sie
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. |
| E |
Sollte eine Bestimmung dieses
Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte
der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke
enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt
stattdessen eine dem wirtschaftlichen Zweck der
Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den
Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die
Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung
gekannt hätten. |